Alle Gebäude werden im Liegenschaftskataster amtlich nachgewiesen. Wir messen Ihre neu errichteten oder baulich veränderten Gebäude ein und übergeben diese Daten dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation.

Wohn- und Nebengebäude, Garagen, Stallanlagen, Werkhallen, Gartenhäuser und sonstige Gebäude in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters



Definition - Welche Gebäude sind einmessungspflichtig (PDF)