Alle Gebäude werden im Liegenschaftskataster amtlich nachgewiesen. Wir messen Ihre neu errichteten oder baulich veränderten Gebäude ein und übergeben diese Daten dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Wohn- und Nebengebäude, Garagen, Stallanlagen, Werkhallen, Gartenhäuser und sonstige Gebäude in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters Definition - Welche Gebäude sind einmessungspflichtig (PDF) |

